Wird eine Ohrfeige sanft ausgeführt, gilt sie juristisch als Beleidigung. Die kräftige Variante dagegen ist eine Körperverletzung. Die Rechtsmedizin hat sich jetzt der Aufgabe gestellt, der Rechtsprechung zu dieser Frage objektive Kriterien zu liefern.
26.09.2018 | DGRM-Jahrestagung 2018 | Kongressbericht | Nachrichten