Zusammenfassung
Auf einen Blick
Wichtige Vorbemerkung Gegenüber den letzten Jahren hat sich ein wichtiger terminologischer Unterschied ergeben. Da die entsprechenden Medikamente in aller Regel nicht die Krankheit Epilepsie als solche behandeln, sondern die Anfallsfrequenz verbessern, wird von der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e. V. nicht mehr die Verwendung der Bezeichnung „Antiepileptika“ empfohlen. Vielmehr werden in Übereinstimmung mit der internationalen Literatur die Bezeichnungen „anfallssuppressive Medikamente (Arzneistoffe)“ oder „Anfallssuppressiva“ verwendet (https://www.dgfe.org/fileadmin/user_upload/News/Stellungnahmen/Neue_Terminologie_26.02.23.pdf; zugegriffen am 04.09.2023). Diese Nomenklaturveränderung ist aus pharmakologischer Sicht sehr zu begrüßen. Auch im Medizinstudium ist der Begriff „Antiepileptika“ verlassen worden, weil etliche der in diesem Kapitel besprochenen Arzneistoffe wie Lamotrigin, Carbamazepin, Valproinsäure und Pregabalin auch bei anderen Indikationen außerhalb von Epilepsien eingesetzt werden (siehe Kap. 18 und 22 sowie Kap. 6 im AVR 2021). Aus traditionellen Gründen werden die „Anfallssuppressiva“ im Kapitel „Epilepsien“ behandelt. Allerdings muss dem Leser und Verordner bewusst sein, dass ein unbekannter Teil der Verordnungen nicht den Epilepsien zuzuordnen ist, sondern anderen Erkrankungen. Diese Indikationsunschärfe bei den Verordnungen kann mit den den Autoren zur Verfügung stehenden Daten leider nicht aufgelöst werden.