18.10.2023 | Impfungen | Industrieforum
"Aufklärung über MenB-Impfung gemäß STIKO-Öffnungsklausel geboten"
Erschienen in: Pädiatrie | Ausgabe 5/2023
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Meningokokken B (MenB) sind in Deutschland die häufigsten Erreger einer invasiven Meningokokken-Erkrankung im Säuglings- und Kleinkindalter. Trotz der Schwere der Erkrankung gehört die MenB-Impfung hierzulande bisher noch nicht zum Standardimpfprogramm. "Wir Pädiater sind jedes Jahr aufs Neue enttäuscht, dass es noch keine STIKO-Empfehlung für die MenB-Impfung gibt", wird Dr. Franziska Schaaff in einer Pressemitteilung von GSK zitiert. Dies sei allerdings kein Hinderungsgrund für eine begründete Impfung, erklärte die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Gemäß Öffnungsklausel der STIKO liege es in der ärztlichen Verantwortung, die individuelle gesundheitliche Situation von Patientinnen und Patienten einzuschätzen und neben den Standardimpfungen auf weitere Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Ärztinnen und Ärzte könnten und sollten aufgrund ihres Fachwissens von den STIKO-Empfehlungen abweichen und seien zur Aufklärung verpflichtet. Um möglichst früh einen Impfschutz aufbauen zu können, seien Aufklärungsgespräche mit den Eltern bereits im Rahmen der U3 sinnvoll. Gemäß Richtlinie des G-BA über Schutzimpfungen umfasse die Aufklärungspflicht:-
Informationen über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit,
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Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und Kontraindikationen,
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Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung,
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Informationen über Beginn und Dauer der Schutzwirkung sowie
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Hinweise zu Auffrischimpfungen.