Wird ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder missbraucht, kann Hinschauen und Handeln den alles entscheidenden Unterschied machen. Der Kinderschutzmediziner Dr. Oliver Berthold weiß, welche körperlichen und psychischen Warnzeichen nicht übersehen werden dürfen, wie es beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung weitergeht – und wo Fachleute Hilfe in Fragen des medizinischen Kinderschutzes finden.
(Dauer: 28:46 Minuten)
(1:15) Kindeswohlgefährdung: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch | (4:20) Warnzeichen für emotionale Vernachlässigung oder Misshandlung | (6:40) Körperliche Anzeichen für Gewalt gegen Kinder | (10:10) Kommunikation mit Eltern und Kindern | (12:55) Medizinische Kinderschutzhotline | (18:13) Rechtlicher Rahmen: Schweigepflicht und Information des Jugendamtes | (21:30) Kinderschutzambulanzen und S3-Leitlinie Kinderschutz | (25:48) Persönliche Motivation
Triggerwarnung: Diese Episode enthält Schilderungen von körperlicher und seelischer Gewalt gegen Kinder. Folgende Anlaufstellen sind für Betroffene da (telefonisch, per Chat oder Mail; Auswahl): Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon: 116 111. Elterntelefon: 0800 111 0 550), Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, JugendNotmail, krisenchat, weitere Krisentelefone & Anlaufstellen in Notlagen
Eine gute Kinderschutzmedizin sei vielleicht die Präventionsmedizin mit dem größten Impact auf das Leben der Patientinnen und Patienten, meint Dr. Oliver Berthold: "Weil wir umgekehrt ja wissen, was für unglaublich belastende Lebensverläufe entstehen können, wenn Gewalt gegen Kinder nicht rechtzeitig erkannt und gehandelt wird." Der Kinder- und Jugendarzt ist Teamleiter bei der medizinischen Kinderschutz-Hotline. Hier können sich Fachleute aus Medizin, Psychologie und Kinder- und Jugendhilfe kostenfrei und 24 Stunden am Tag bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch telefonisch beraten lassen (kinderschutzhotline.de, 0800 19 210 00).
In der Podcast-Episode sprechen wir über die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung, wann Ärztinnen und Ärzte hellhörig werden und wann sie das Jugendamt informieren sollten. In der Kommunikation mit den Eltern betont Berthold seine grundlegende Haltung:. "Es geht mir nicht darum, ob jemand etwas schuldhaft oder mit Absicht gemacht hat, sondern es geht mir darum, dass das Wohl und die Gesundheit des Kindes bedroht sind."
Zur Abklärung von Kindeswohlgefährdung macht es in vielen Fällen Sinn, die Kinder und Jugendlichen an eine Kinderschutzambulanz zu überweisen. Das interdisziplinäre klinische Angebot gibt es mittlerweile in vielen Städten Deutschlands. Weitere Anlaufstellen sind Kinderschutzgruppen und -Zentren:
- Übersicht von Kinderschutzgruppen und Notfallambulanzen an deutschen Kliniken und Krankenhäusern
- Übersicht aller Kinderschutz-Zentren
Dr. Oliver Berthold arbeitet als Kinder- und Jugendarzt an den DRK Kliniken Berlin Westend, ist dort einer der Leiter der Kinderschutzambulanz und zertifizierter Kinderschutzmediziner (DGKiM).
Fachartikel
- Notfall+Rettungsmedizin: Kinderschutz im Rettungsdienst: Erkennen, Bewerten, Handeln
- Monatsschrift Kinderheilkunde: Gerinnungsdiagnostik bei Kindeswohlgefährdung
- AWMF: S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)
Rechtlicher Rahmen
- Statistisches Bundesamt: Kinderschutz und Kindeswohl
- Kinderschutzbund NRW: Gesetzliche Grundlagen
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
- Justizministerium: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Gesellschaft
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